Vorbemerkung
Die Plattform
"Psychosoziales Beratungsverständnis" ist eine mehrfach überarbeitete
Version. In der vorliegenden Fassung liegt sie den an der
"Arbeitsgemeinschaft Beratungswesen" beteiligten Organisationen zur
Ratifizierung/Zustimmung vor.
Die zustimmenden Verbände
werden auf der Grundlage dieses Beratungsverständnisses gemeinsam die "AG
Beratungswesen" bilden."
Nähere Informationen dazu
bei:
Karl Otto Hentze
hentze@gwg-ev.org
Arbeitsgemeinschaft Beratungswesen
(6. Version)
Die Entwicklung eines gemeinsamen
Beratungsverständnisses dient dem Ziel der fachlichen Fundierung und Qualitätssicherung
von Beratung. Dies soll die Profilbildung fördern und den Verbraucherschutz
garantieren.
Zur Gewährleistung gemeinsamer Standards wird hier
ein allgemein anwendbares Beratungsverständnis formuliert. Dies schließt
Spezialisierungen und Schwerpunktsetzungen in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern
nicht aus.
Das Beratungsverständnis ist Ausdruck der
Gemeinsamkeit und der Verschiedenheit der dieses Verständnis tragenden
Organisationen und Verbände. Es umfasst somit unterschiedlichste Professionen,
Tätigkeitsfelder, Aufgaben, Konzepte und Interventionsformen. Dabei wird davon
ausgegangen, dass unterschiedliche Professionen und Institutionen im Hinblick
auf die Ratsuchenden kooperieren.
1. Fachverständnis
Beratung
kann sich sowohl auf Personen und Gruppen in ihren lebens- und
arbeitsweltlichen Bezügen als auch auf Organisationen beziehen.
Sie
befasst sich auf einer theoriegeleiteten Grundlage mit unterschiedlichen
Entwicklungsaufgaben und multifaktoriell bestimmten Problem- und Konfliktsituationen.
Sie stellt sich Anforderungen aus den Bereichen von Erziehung und Bildung,
Sozial- und Gemeinwesen, Arbeit und Beruf, Wohnen und Freizeit, Gesundheit und
Wohlbefinden, Ökologie und Technik, Pflege und Rehabilitation, Ökonomie und
Politik sowie des Rechts, wie sie in den unterschiedlichen Sozialgesetzen, vor
allem im KJHG und BSHG formuliert sind.
Diesem
Beratungsverständnis liegt ein sozialwissenschaftlich und interdisziplinär
fundiertes Handlungskonzept zu Grunde, das tätigkeitsfeld- und aufgabenspezifisch
ausdifferenziert wird. Deshalb ist Kooperation
und Vernetzung unterschiedlicher Berufsgruppen und Einrichtungen notwendiger
Bestandteil der Beratungstätigkeit.
Beratung
ist subjekt-, aufgaben- und kontextbezogen. Sie ist eingebettet in
institutionelle, rechtliche, ökonomische und berufsethische Rahmenbedingungen,
innerhalb derer die anstehenden Aufgaben, Probleme und Konflikte dialogisch
bearbeitet und geklärt werden. Ein
Ergebnis des Beratungsprozesses ist nur kooperativ erreichbar.
Beratung
ist eine personen- und strukturbezogene soziale Dienstleistung. Sie setzt somit
eine gemeinsame Anstrengung und Leistung aller Beteiligten (BeraterIn /
Beratene und ggf. Kostenträger) und klare Zielvereinbarungen voraus.
Beratung
grenzt sich von anderen professionellen Interventionsformen ab. Beispiele sind:
Die Informationsvermittlung in der
Medizin, das Case Management in der Sozialen Arbeit oder die handlungsanleitende
Beratung bei der Gewährung von materiellen Leistungen in der Sozialhilfe, die
Rechtsberatung und die Psychotherapie (heilkundliche Behandlungen entsprechend
PsychThG und HPG).
Abhängig von den zu bewältigenden Anforderungen,
Problemlagen und Krisensituationen, in denen sich die Ratsuchenden befinden,
kann Beratung Ressourcen aktivieren, gesundheitsfördernd, präventiv, kurativ
oder rehabilitativ sein.
2. Tätigkeitsfelder und
Aufgaben von Beratung
Beratung
geschieht in unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und ganz unterschiedlichen
Einrichtungen und Unternehmen. In speziellen Beratungsinstitutionen (öffentliche
oder freie Trägerschaft) oder in selbständigen Praxen bzw. multiprofessionellen
Praxengemeinschaften wird sie durch einzelne Berater-
Innen
oder in Teams von mehreren BeraterInnen durchgeführt.
Die
Tätigkeitsfelder und Aufgabenbereiche von Beratung sind gekennzeichnet durch:
·
unterschiedliche
Beratungsfelder und/oder Adressaten (z.B. Erziehungs-, Partnerschafts-,
Familienberatung, Berufsberatung, Bildungsberatung
Schwangerschaftskonfliktberatung, Schülerberatung, Suchtberatung,
Schuldnerberatung)
·
unterschiedliche
Beratungsansätze und Beratungsanliegen (z.B. psychologische und psychosoziale,
sozialpädagogische und sozialarbeiterische, pädagogisch - edukative,
gemeinwesen- und gemeindeorientierte, betriebliche und personalentwickelnde,
sozialökologische, seelsorgerliche oder gesundheitsbezogene Ansätze, Anliegen
und Aufgaben)
·
unterschiedliche
Beratungskonstellationen und -settings (z.B. Einzel-, Paar-, Familien-,
Gruppen-, Teamberatung)
Auf
der Grundlage einer professionellen Beratungsbeziehung fördern die Beratungsfachkräfte
das verantwortungsvolle Handeln einzelner Personen und Gruppen in
individuellen, partnerschaftlichen, familialen, beruflichen, sozialen, kulturellen,
organisatorischen, ökologischen und gesellschaftlichen Kontexten.
Beratung erfolgt auf der Grundlage eines rechtlich
geschützten Vertrauensverhältnisses (Schutz des Privatgeheimnisses und
Datenschutz). Die Vertrauensbeziehung zwischen BeraterIn und Ratsuchenden ist
durch entsprechende gesellschaftliche Regelungen besser als bisher zu schützen. Die Einräumung des Zeugnisverweigerungsrechts
für alle Berater und Beraterinnen ist ein unerlässlicher Bestandteil zur
vollständigen Sicherung des Vertrauensverhältnisses. Die berufs- und beratungsrechtlichen
Kenntnisse sind integrale Bestandteile des fachlichen Handelns.
Die
Fachkräfte sind verpflichtet, mit in der Beratungsbeziehung entstehenden
Abhängigkeiten sorgsam umzugehen. Die fortlaufende Analyse der Beziehungen,
Verhaltensweisen und Interaktionen im Beratungsprozess sind wesentlicher
Bestandteil der Beratung.
Die
Beratung wird in persönlicher, sozialer und rechtsstaatlicher Verantwortung
ausgeübt und orientiert sich handlungsleitend am Schutz der Menschenwürde und
an berufsethischen Standards. Sie unterstützt emanzipatorische Prozesse und
Partizipation und deckt Spannungsfelder, Machtverhältnisse, Konflikte und
Abhängigkeiten in unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsbereichen auf. Dabei
werden insbesondere auch geschlechts-, generationen- und kulturspezifische
Aspekte berücksichtigt. Ratsuchende werden bei der Reflexion von Erfahrungen
und Erlebenszusammenhängen unterstützt, was ein Bewusstsein für die
persönlichen, zwischenmenschlichen und gesellschaftlichen Anforderungen,
Probleme und Konflikte entwickelt. Fragen zur persönlichen Identitätsbildung
und zur Entwicklung von Sinnperspektiven finden hier ebenso Platz wie die
Bearbeitung konkreter Belastungssituationen.
In
dem dialogisch gestalteten Prozess, der auf die Entwicklung von Handlungskompetenzen, auf die Klärung, die Be- und Verarbeitung
von Emotionen und auf die Veränderung problemverursachender struktureller
Verhältnisse gerichtet ist,
·
sollen erreichbare
Ziele definiert und reflektierte Entscheidungen gefällt werden,
·
sollen Handlungspläne
entworfen werden, die den Bedürfnissen, Interessen und Fähigkeiten des
Individuums, der Gruppe oder Organisation entsprechen,
·
sollen persönliche,
soziale, Organisations- oder Umweltressourcen identifiziert und genutzt werden,
um dadurch selbst gesteckte Ziele erreichen oder Aufgaben gerecht werden zu
können und
·
soll eine Unterstützung
gegeben werden beim Umgang mit nicht behebbaren / auflösbaren Belastungen.
Das
Ziel der Beratung ist in der Regel erreicht, wenn die Beratenen Entscheidungen
und Problembewältigungswege gefunden haben, die sie bewusst und
eigenverantwortlich in ihren Bezügen umsetzen können. Hierzu gehört auch, dass
Selbsthilfepotentiale und soziale Ressourcen in lebensweltlichen (Familie,
Nachbarschaft, Gemeinwesen und Gesellschaft) und arbeitsweltlichen (Team,
Organisation und Institution) Bezügen erschlossen werden.
Professionell
zu verantwortende Beratung wird durch die Beraterpersönlichkeit, das
wissenschaftlich fundierte Handlungskonzept und eine standardgemäße, d.h.
wissenschaftlich fundierte Qualifikation entwickelt und gesichert.
Inhalte
der Ausbildung bzw. Weiterbildung sind:
·
Theorie und Methodik
von kontextgebundener Einzel- und Gruppenberatung, differentielle Diagnostik,
Entwicklungs- und Hilfeplanung und Verfahren der Qualitätsentwicklung und
Qualitätssicherung
·
dokumentierte,
eigenständig durchgeführte Beratungspraxis, die konzeptgebunden (selbst-)
evaluiert wird
·
dokumentierte und
(selbst-)evaluierte Praxis von Vernetzung und Kooperation bzw. Teamteilnahme in
interdisziplinären Zusammenhängen und in Beratungseinrichtungen / Institutionen
·
Praxisreflexion /
Supervision einzeln und in Gruppen
·
kollegial gestaltete
Supervision
·
Persönlichkeitsbildung (einzeln und in der Gruppe)
·
Selbst- und
Fremdwahrnehmung (Selbsterfahrung und -reflexion)
Eingangsvoraussetzung
für eine wissenschaftlich fundierte Aus- und Weiterbildung in Beratung ist in
der Regel ein Hochschulabschluss in den für das Arbeitsfeld relevanten
Bereichen (Universität / Fachhochschule). Ausnahmeregelungen sind für andere
Fachkräfte mit einschlägigen Berufserfahrungen durch Zulassungsprüfungen nach
einem festgelegten Kriterienkatalog möglich. Die persönliche Eignung wird
gesondert festgestellt.
Für
langjährig erfahrene Berater und Beraterinnen in oben angegebenen Beratungsfeldern
und Beratungsfunktionen sind Übergangsregelungen für die weitere
Berufsausübung zu schaffen. Bei
notwendig werdenden Umschulungen und Weiterbildungen ist dies einvernehmlich
mit dem Anstellungsträger zu regeln.
Professionelle
Beratung wird durch ein interdisziplinär entwickeltes und wissenschaftlich
fundiertes Handlungskonzept geprägt. Sie wird tätigkeitsfeld- und
aufgabenspezifisch ausdifferenziert.
Unterschiedliche
Beratungskonzepte werden von einschlägigen Ausbildungsstätten auf der Grundlage
unterschiedlicher theoretisch und empirisch fundierter Erkenntnisse und
methodischer Zugänge der Prävention/Gesundheitsförderung, Intervention und
Rehabilitation entwickelt.
Die
Konzept- und Methodenvielfalt wissenschaftlicher Beratung erfordert in einem
professionellen Anspruch des beruflichen Handelns ein theoretisch begründetes
und für die Ratsuchenden und Nutzer transparentes und evaluiertes Arbeitskonzept.
Beratung
setzt persönliche, soziale und fachliche Identität und Handlungskompetenz
des/der Beratenden voraus. Je nach Aufgabenstellung und Kontext, Anwendungs-
oder Tätigkeitsfeld werden persönliche Erfahrungen und subjektiv geprägte
Sichtweisen und Erlebenszusammenhänge der Beratenen auf der Grundlage
theoretisch fundierten Beratungswissens reflektiert. Hierzu sind insbesondere
auch kommunikative und problemlösungsorientierte Kompetenzen erforderlich.
Ergänzend wird bei entsprechenden Fragestellungen fachlich fundiertes Wissen
(Informationen) vermittelt und wissenschaftlich fundierte Erklärungen
herangezogen. Auf diese Weise sollen bestimmte Aufgaben und Anforderungen,
Probleme und Konflikte oder phasentypische Situationen besser beurteilt und
bewertet werden können. Je nach Tätigkeitsfeld und Kontext kann sich das Wissen
auf Bereiche der Psychologie, der Soziologie, der Erziehungswissenschaft und Pädagogik,
der Sozialarbeit, Theologie, der Pflege, des Rechts, der Ökonomie, der Betriebswirtschaft,
der Medizin, der Psychiatrie etc. beziehen.
Expertenwissen
kann durch den Berater/die Beraterin selbst oder in interdisziplinärer
Kooperation mit entsprechenden Fachkräften in den Beratungsprozess eingebracht
werden.
Wissenschaftlich
qualifizierte BeraterInnen üben ihre Tätigkeit im Rahmen eines
systematisierten, theoretisch und methodisch fundierten Konzeptes aus. Sie
reflektieren Planung, Umsetzung und Auswertung des beruflichen Handelns in den
konzeptgebundenen Zusammenhängen. So soll das theoretisch und methodisch
geprägte Handeln intersubjektiv überprüfbar sein und somit der Beliebigkeit von
Handlungsweisen entgegenwirken. Voraussetzung ist eine für NutzerInnen
verständliche Darstellung des Konzepts und Transparenz der angewandten Methoden
und Verfahren.
Zur
Sicherung des fachlichen Handelns (Prozessqualität)dienen die professionell
angewandten Verfahren konzeptgebundener Qualitätssicherung, Fallbesprechungen
im multidisziplinären Team oder im kollegialen Verbund der Einzelpraxis,
Supervision, , Fort- und Weiterbildung. Zu den Methoden der Selbstevaluation
zählen: status- und prozessbegleitende Diagnostik, Wirkungsanalysen und
Verfahren zur prozessbegleitenden Dokumentation, Reflexion und
(Selbst)-Evaluation von Beratungskontakten. Wirkungsanalysen und die Überprüfung
von Ergebnisqualität wird als gemeinsame Leistung von BeraterIn, KlientIn und
ggf. Kostenträger verstanden.
Als
weitere qualitätssichernde Maßnahme haben die Beratenen bei Unklarheiten und
Unzufriedenheit die Möglichkeit,
Beschwerde einzulegen. Dies gilt auch
im Sinne des Verbraucherschutzes bei Übereilung und wirtschaftlicher Übervorteilung
sowie bei missbräuchlicher Anwendung von Techniken, mit denen Bewusstsein,
Psyche und Persönlichkeit manipuliert werden können
Zur
Entwicklung und Umsetzung des hier formulierten Beratungsverständnisses und der
aufgeführten Standards wird eine Gesellschaft gegründet.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------
An der Erarbeitung der Plattform „Psychosoziales
Beratungsverständnis“ von dem ersten Entwurf bis zur 6. Version waren folgende
Personen beteiligt:
Frau Bengel, Herr Klann, Herr Kötter, Frau Michelmann, Herr Moeser-Jantke, Herr Nestmann, Herr Pfeifer, Herr Rechtien, Frau Straumann
-------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die
vorliegende 6. Version wurde einschließlich der nachfolgenden Protokollnotizen
auf der Arbeitssitzung am 28.01.2003 unter Beteiligung von
Frau
Bengel
Frau
Michelmann
Frau
Straumann
Herr
Kötter
Herr
Moeser-Jantke
Herr
Pfeifer
Herr
Hentze (zeitweise)
abgestimmt.
Protokollnotiz 1:
Die
Stundenzahlen für die Aus- und Weiterbildung müssen in der Gesamtgruppe
diskutiert werden.
Als
Orientierung können die Standards von Verbänden dienen, z.B.
-
bke
-
DAJEB
-
DGSv
-
DGSF
-
GwG
Protokollnotiz 2:
Ob
und in welchem Verständnis coaching, Supervision und Mediation unter dem
Begriff Beratung zu subsumieren sind, bedarf der längerfristigen Klärung sowohl
mit den Verbänden als auch mit der Gesamtgruppe.
Köln,
den 28.01. 2003